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85 C 368/22•Amtsgericht Neuss, 2023-04-05, 85 C 368/22
85 C 368/22Gericht erster Instanz05.04.2023
Entscheidungsdatum: 2023-04-05
Aktenzeichen: 85 C 368/22
ECLI: ECLI:DE:AGNE:2023:0405.85C368.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 85 C
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 180,26 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz hieraus seit dem 00.00.0000 sowie außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von 90,26 Euro zu bezahlen.
Die weitergehende Klage wird abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 96 %, die Beklagte 4 Prozent.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Den Parteien wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die jeweils andere Partei vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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