35 C 155/97•Amtsgericht Oberhausen, 1997-05-20, 35 C 155/97
Amtsgericht Oberhausen, 1997-05-20, 35 C 155/97
35 C 155/97Gericht erster Instanz20.05.1997
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 35 C 155/97 — Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-20
Aktenzeichen: 35 C 155/97
ECLI: ECLI:DE:AGOB:1997:0520.35C155.97.00
Dokumenttyp: Teil-Anerkenntnis- und Schlussurteil
Spruchkörper: 35. Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin ein weiteres Schmerzensgeld in Höhe von 600,00 DM (sechshundert) zu zahlen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gemäß § 495 a Abs. 2 S. 1 ZPO abgesehen.
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