31 C 3176/03•Amtsgericht Oberhausen, 2004-04-28, 31 C 3176/03
Amtsgericht Oberhausen, 2004-04-28, 31 C 3176/03
31 C 3176/03Gericht erster Instanz28.04.2004
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 31 C 3176/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-04-28
Aktenzeichen: 31 C 3176/03
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2004:0428.31C3176.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
auf die mündliche Verhandlung vom 7. April 2004
durch den Richter am Amtsgericht xxxxxxx
für R e c h t erkannt:
-
Die Klage wird abgewiesen.
-
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
-
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die
Zwangsvollstreckung wegen der Kosten durch Sicherheitsleistung in Höhe von
110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht die Beklagten vor
der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.
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