33 C 3085/06•Amtsgericht Oberhausen, 2006-11-21, 33 C 3085/06
Amtsgericht Oberhausen, 2006-11-21, 33 C 3085/06
33 C 3085/06Gericht erster Instanz21.11.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 33 C 3085/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-21
Aktenzeichen: 33 C 3085/06
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2006:1121.33C3085.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 33. Abteilung des Amtsgerichts
Normen: §331 Abs. 3 ZPO
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
im schriftlichen Vorverfahren gemäß §331 Abs. 3 ZPO
am 21.11.2006
durch den Richter am Amtsgericht
für Recht erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, die von ihr im Hause Alsenstraße 13 in 46045 Oberhausen innegehaltene Wohnung im Dachgeschoss links (Wohnung Nr. 24), bestehend aus drei Zimmern, einer Küche, einem Flur, einem WC mit Bad, einem Kellerraum (Nr. 25) und einem Spitzboden, zu räumen und an die Klägerinnen herauszugeben.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 4.200,00 EUR festgesetzt.
Richter am Amtsgericht
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