33C 1547/06•Amtsgericht Oberhausen, 2006-12-01, 33C 1547/06
Amtsgericht Oberhausen, 2006-12-01, 33C 1547/06
33C 1547/06Gericht erster Instanz01.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 33C 1547/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-01
Aktenzeichen: 33C 1547/06
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2006:1201.33C1547.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
auf die mündliche Verhandlung vom 8. November 2006
durch den Richter am Amtsgericht xxxxxx
für R e c h t erkannt.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden wie folgt verteilt:
Von den Gerichtskosten tragen die Kläger 11/12, der Beklagte 1/12; von den
außergerichtlichen Kosten des Beklagten tragen die Kläger 4/5; im übrigen
trägt jede Partei ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Von der Darstellung des Tatbestandes wurde gem. § 313 a Abs. 1 ZPO abgesehen.
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