35 C 2313/06•Amtsgericht Oberhausen, 2006-12-11, 35 C 2313/06
Amtsgericht Oberhausen, 2006-12-11, 35 C 2313/06
35 C 2313/06Gericht erster Instanz11.12.2006
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 35 C 2313/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-11
Aktenzeichen: 35 C 2313/06
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2006:1211.35C2313.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Abteilung des Amtsgerichts
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
nach der Sachlage am 20.11.2006
durch den Richter xxxxxx
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat der Kläger zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Si-cherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Be-trages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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