37 C 968/06•Amtsgericht Oberhausen, 2007-06-04, 37 C 968/06
Amtsgericht Oberhausen, 2007-06-04, 37 C 968/06
37 C 968/06Gericht erster Instanz04.06.2007
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 37 C 968/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-04
Aktenzeichen: 37 C 968/06
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2007:0604.37C968.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2007
durch die Richterin am Amtsgericht xxxxxxxx
für Recht erkannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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