Amtsgericht Oberhausen, 2007-06-04, 37 C 968/06

37 C 968/06Gericht erster Instanz04.06.2007

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 37 C 968/06 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2007-06-04

Aktenzeichen: 37 C 968/06

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2007:0604.37C968.06.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 07.05.2007

durch die Richterin am Amtsgericht xxxxxxxx

für Recht erkannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn der Beklagte nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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