35 C 2669/09•Amtsgericht Oberhausen, 2010-03-11, 35 C 2669/09
Amtsgericht Oberhausen, 2010-03-11, 35 C 2669/09
35 C 2669/09Gericht erster Instanz11.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 35 C 2669/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-11
Aktenzeichen: 35 C 2669/09
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2010:0311.35C2669.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richerin am Amtsgericht
Tenor
1.) Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 195,16 € nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 10.10.2009 zu zahlen.
2.) Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3.) Von den Kos¬ten des Rechts¬streits tragen die Klägerin 82 % und der Beklagte 18 %.
4.) Die¬ses Ur¬teil ist vor¬läu¬fig vollstreck¬bar.
Dem jeweiligen Vollstreckungsschuldner wird ge¬stat¬tet, die Zwangs¬vollstre¬ckung ge-gen Si¬cher¬heits¬leis¬tung in Höhe von 110 % des vollstreck¬ba¬ren Be¬tra¬ges ab¬zu¬wen-den, wenn nicht der jeweilige Vollstreckungsgläubiger vor der Zwangs¬vollstre¬ckung Si¬cher¬heit in Höhe von 110 % des zu vollstrecken¬den Be¬tra¬ges leistet.
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