31 C 2985/09•Amtsgericht Oberhausen, 2010-03-31, 31 C 2985/09
Amtsgericht Oberhausen, 2010-03-31, 31 C 2985/09
31 C 2985/09Gericht erster Instanz31.03.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 31 C 2985/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-03-31
Aktenzeichen: 31 C 2985/09
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2010:0331.31C2985.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
auf die mündliche Verhandlung vom 24.02.2010
durch den Richter am Amtsgericht xxxx
für Recht er¬kannt:
1.Die Beklagte wird verurteilt, der Klägerin Auskunft darüber zu erteilen, unter welcher Versicherungsscheinnummer sie bei welcher Betriebshaftpflichtversicherung haftpflichtversichert ist
.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900 € vorläufig vollstreckbar.
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