Amtsgericht Oberhausen, 2010-07-09, 36 C 1204/10

36 C 1204/10Gericht erster Instanz09.07.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 36 C 1204/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-09

Aktenzeichen: 36 C 1204/10

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2010:0709.36C1204.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

hat das Amtsgericht Oberhausen

auf die mündliche Verhandlung vom 28.05.2010

durch den Richter am Amtsgericht xxxxx

für Recht er¬kannt:

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheit

in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden,

wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher

Höhe leistet. Als Sicherheit ist auch die Bürgschaft einer Großbank oder

Sparkasse mit Geschäftssitz in Deutschland zugelassen.

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