36 C 1204/10•Amtsgericht Oberhausen, 2010-07-09, 36 C 1204/10
Amtsgericht Oberhausen, 2010-07-09, 36 C 1204/10
36 C 1204/10Gericht erster Instanz09.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 36 C 1204/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-09
Aktenzeichen: 36 C 1204/10
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2010:0709.36C1204.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausen
auf die mündliche Verhandlung vom 28.05.2010
durch den Richter am Amtsgericht xxxxx
für Recht er¬kannt:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheit
in Höhe von 110 % des jeweils beizutreibenden Betrages abzuwenden,
wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher
Höhe leistet. Als Sicherheit ist auch die Bürgschaft einer Großbank oder
Sparkasse mit Geschäftssitz in Deutschland zugelassen.
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