Amtsgericht Oberhausen, 2011-03-31, 23 OWi 3/11(b)

23 OWi 3/11(b)Gericht erster Instanz31.03.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 23 OWi 3/11(b) — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-03-31

Aktenzeichen: 23 OWi 3/11(b)

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2011:0331.23OWI3.11B.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Der Kostenbescheid der Stadt Oberhausen vom 02.11.2010 dahingehend abgeändert, dass die Staatskasse – Stadt Oberhausen – ebenfalls die notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt.

Die Kosten des Verfahrens einschließlich der notwendigen Auslagen der Antragstellerin trägt die Verwaltungsbehörde.

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