Amtsgericht Oberhausen, 2011-08-25, 22 XIV 5/11

22 XIV 5/11Gericht erster Instanz25.08.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 22 XIV 5/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-08-25

Aktenzeichen: 22 XIV 5/11

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2011:0825.22XIV5.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

I. Gegen den/die Betroffenen wird die Abschiebehaft (Sicherungshaft) angeordnet.

II. Die Abschiebehaft darf längstens 3 Monate dauern.

III. Die sofortige Wirksamkeit dieser Entscheidung wird angeordnet.

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