34 C 7/10•Amtsgericht Oberhausen, 2012-02-21, 34 C 7/10
Amtsgericht Oberhausen, 2012-02-21, 34 C 7/10
34 C 7/10Gericht erster Instanz21.02.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 34 C 7/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-21
Aktenzeichen: 34 C 7/10
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2012:0221.34C7.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: xxxxxx
Tenor
hat das Amtsgericht Oberhausenauf die mündliche Verhandlung vom 31.01.2012durch den Richter am Amtsgericht xxxxxxxxxxxR e c h t erkannt:
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Die Beschlüsse der Wohnungseigentümer der Wohnungseigentümerversammlung der Wohnungseigentümergemeinschaft xxxxxxxxx Straße xx/ xxxxx Straße 1, 46xxxxx Oberhausen vom 18.12.2009 zu TOP 2 und 3 werden für ungültig erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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