I36C3246/12•Amtsgericht Oberhausen, 2012-09-14, I36C3246/12
Amtsgericht Oberhausen, 2012-09-14, I36C3246/12
I36C3246/12Gericht erster Instanz14.09.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — I36C3246/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-09-14
Aktenzeichen: I36C3246/12
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2012:0914.I36C3246.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
In dem Rechtsstreit
hat das Amtsgericht Oberhausenauf die mündliche Verhandlung vom 22.03.2013durch den Richter am Amtsgericht Dr. L2
für Recht erkannt:
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 87,00 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 14.09.2012 zu zahlen.
Die Beklagten werden weiterhin als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 62,47 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.02.2013 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen zu 86 % der Kläger, zu 14 % die Beklagten als Gesamtschuldner.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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