43 F 554/12•Amtsgericht Oberhausen, 2013-01-17, 43 F 554/12
Amtsgericht Oberhausen, 2013-01-17, 43 F 554/12
43 F 554/12Gericht erster Instanz17.01.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 43 F 554/12 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2013-01-17
Aktenzeichen: 43 F 554/12
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0117.43F554.12.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Die am xx.xx.1982 vor dem Standesamt Oberhausen unter der Heiratsregisternummer 000/00 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.
| | Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragstellerin bei der G (Vers. Nr. xxx) zugunsten des Antragsgegners ein Anrecht in Höhe von 5,2691 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto xxx bei der G, bezogen auf den xx.xx.xxxx, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der G (Vers. Nr. xxx) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 1,3133 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto xxx bei der G, bezogen auf den xx.xx.xxxx, übertragen.
Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragsgegners bei der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch die E AG (Vers. Nr. xxx) zugunsten der Antragstellerin ein Anrecht in Höhe von 644,85 Euro monatlich, bezogen auf den xx.xx.xxxx, übertragen. | | --- | --- |
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