Amtsgericht Oberhausen, 2013-05-07, 34 C 79/12

34 C 79/12Gericht erster Instanz07.05.2013

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 34 C 79/12 — Anerkenntnisurteil

Entscheidungsdatum: 2013-05-07

Aktenzeichen: 34 C 79/12

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0507.34C79.12.00

Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil

Spruchkörper: Richter am Amtsgericht

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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