34 C 79/12•Amtsgericht Oberhausen, 2013-05-07, 34 C 79/12
Amtsgericht Oberhausen, 2013-05-07, 34 C 79/12
34 C 79/12Gericht erster Instanz07.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 34 C 79/12 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-07
Aktenzeichen: 34 C 79/12
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0507.34C79.12.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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