34 C 9/13•Amtsgericht Oberhausen, 2013-05-14, 34 C 9/13
Amtsgericht Oberhausen, 2013-05-14, 34 C 9/13
34 C 9/13Gericht erster Instanz14.05.2013
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 34 C 9/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-05-14
Aktenzeichen: 34 C 9/13
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2013:0514.34C9.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richter am Amtsgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden den Klägern auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger dürfen die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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