Amtsgericht Oberhausen, 2015-02-04, 31C 2146/14

31C 2146/14Gericht erster Instanz04.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 31C 2146/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-02-04

Aktenzeichen: 31C 2146/14

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2015:0204.31C2146.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilgericht 31

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen

  2. Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

  4. Der Streitwert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.

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