31C 2146/14•Amtsgericht Oberhausen, 2015-02-04, 31C 2146/14
Amtsgericht Oberhausen, 2015-02-04, 31C 2146/14
31C 2146/14Gericht erster Instanz04.02.2015
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 31C 2146/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-02-04
Aktenzeichen: 31C 2146/14
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2015:0204.31C2146.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht 31
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen
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Die Kosten des Rechtstreits trägt der Kläger
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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Der Streitwert wird auf 1.500,00 EUR festgesetzt.
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