Amtsgericht Oberhausen, 2017-04-21, 44 F 911/13

44 F 911/13Gericht erster Instanz21.04.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 44 F 911/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-04-21

Aktenzeichen: 44 F 911/13

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2017:0421.44F911.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 44

Tenor

  1. Die am 00.00.1991 vor dem Standesamt Oberhausen unter der Heiratsregisternummer 00 geschlossene Ehe der Beteiligten wird geschieden.

  2. Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts des Antragstellers bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland (Ver. Nr. 00000) zugunsten der Antragsgegnerin ein Anrecht in Höhe von 19,9961 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 0000 bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den 31.10.2013, übertragen.

Im Wege der internen Teilung wird zu Lasten des Anrechts der Antragsgegnerin bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ( Vers. Nr. 0000) zugunsten des Antragstellers ein Anrecht in Höhe von 2,4323 Entgeltpunkten auf das vorhandene Konto 0000 bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, bezogen auf den 31.10.2013, übertragen.

  1. Der Antrag der Antragsgegnerin auf Zahlung von nachehelichen Unterhalt wird zurückgewiesen.

  2. Von den Kosten des Verfahrens hat der Antragsteller 30 % und die Antragsgegnerin 70 % zu tragen.

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