Amtsgericht Oberhausen, 2018-11-16, 30 C 337/18

30 C 337/18Gericht erster Instanz16.11.2018

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 30 C 337/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-11-16

Aktenzeichen: 30 C 337/18

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2018:1116.30C337.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 30. Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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