23 Cs-161 Js 64/18-620/18•Amtsgericht Oberhausen, 2019-03-13, 23 Cs-161 Js 64/18-620/18
Amtsgericht Oberhausen, 2019-03-13, 23 Cs-161 Js 64/18-620/18
23 Cs-161 Js 64/18-620/18Gericht erster Instanz13.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Oberhausen — 23 Cs-161 Js 64/18-620/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-13
Aktenzeichen: 23 Cs-161 Js 64/18-620/18
ECLI: ECLI:DE:AGOB:2019:0313.23CS161JS64.18.62.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: Angewendete Vorschriften: §§ 316, 69, 69a StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 € (= 300,00 €) verurteilt.
Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf einer Sperrfrist von noch drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.