Amtsgericht Oberhausen, 2019-03-13, 23 Cs-161 Js 64/18-620/18

23 Cs-161 Js 64/18-620/18Gericht erster Instanz13.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Oberhausen — 23 Cs-161 Js 64/18-620/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-13

Aktenzeichen: 23 Cs-161 Js 64/18-620/18

ECLI: ECLI:DE:AGOB:2019:0313.23CS161JS64.18.62.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Strafrichter

Normen: Angewendete Vorschriften: §§ 316, 69, 69a StGB

Tenor

Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10,00 € (= 300,00 €) verurteilt.

Dem Angeklagten wird die Fahrerlaubnis entzogen. Der Führerschein wird eingezogen. Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf einer Sperrfrist von noch drei Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.

Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen hat der Angeklagte zu tragen.

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