25 C 835/12•Amtsgericht Olpe, 2014-04-23, 25 C 835/12
Amtsgericht Olpe, 2014-04-23, 25 C 835/12
25 C 835/12Gericht erster Instanz23.04.2014
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Olpe — 25 C 835/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-04-23
Aktenzeichen: 25 C 835/12
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2014:0423.25C835.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Richterin
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 401,74 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 21.12.2012 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, den Kläger von einer Forderung seiner Prozessbevollmächtigten über 43,31 € vorgerichtliche Kosten nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 21.12.2012 freizustellen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits haben der Kläger zu 47 % und die Beklagte zu 53 % zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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