Amtsgericht Olpe, 2014-09-15, 25 C 290/14

25 C 290/14Gericht erster Instanz15.09.2014

Regest

Zur Haftung des Betreibers eines Online-Portals für die Einlösung von über das Portal vertriebenen Gutscheinen

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Olpe — 25 C 290/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-09-15

Aktenzeichen: 25 C 290/14

ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2014:0915.25C290.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Richterin am Amtsgericht

Normen: BGB §§ 280, 281, 433

Leitsätze

Zur Haftung des Betreibers eines Online-Portals für die Einlösung von über das Portal vertriebenen Gutscheinen

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

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