Amtsgericht Olpe, 2019-12-06, 50 Ls 79/19

50 Ls 79/19Gericht erster Instanz06.12.2019

Regest

Wird ein im Keller gelegter Brand eines Wohnhauses von der Feuerwehr gelöscht, bevor das Feuer auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes übergreift, liegt eine versuchte schwere Brandstiftung vor.

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Olpe — 50 Ls 79/19 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-12-06

Aktenzeichen: 50 Ls 79/19

ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2019:1206.50LS79.19.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Schöffengericht

Normen: StGB §§ 304, 306 a, 22, 23

Leitsätze

Wird ein im Keller gelegter Brand eines Wohnhauses von der Feuerwehr gelöscht, bevor das Feuer auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes übergreift, liegt eine versuchte schwere Brandstiftung vor.

Tenor

Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer

Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten

verurteilt.

Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.

Angewendete Vorschriften: §§ 304, 306 a, 22, 23, 52 StGB

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