50 Ls 79/19•Amtsgericht Olpe, 2019-12-06, 50 Ls 79/19
Amtsgericht Olpe, 2019-12-06, 50 Ls 79/19
50 Ls 79/19Gericht erster Instanz06.12.2019
Regest
Wird ein im Keller gelegter Brand eines Wohnhauses von der Feuerwehr gelöscht, bevor das Feuer auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes übergreift, liegt eine versuchte schwere Brandstiftung vor.
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Olpe — 50 Ls 79/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-06
Aktenzeichen: 50 Ls 79/19
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2019:1206.50LS79.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schöffengericht
Normen: StGB §§ 304, 306 a, 22, 23
Leitsätze
Wird ein im Keller gelegter Brand eines Wohnhauses von der Feuerwehr gelöscht, bevor das Feuer auf wesentliche Bestandteile eines Gebäudes übergreift, liegt eine versuchte schwere Brandstiftung vor.
Tenor
Der Angeklagte wird wegen versuchter schwerer Brandstiftung in Tateinheit mit gemeinschädlicher Sachbeschädigung zu einer
Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten
verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner eigenen notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 304, 306 a, 22, 23, 52 StGB
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