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54 Ds 278/21•Amtsgericht Olpe, 2022-02-14, 54 Ds 278/21
54 Ds 278/21Gericht erster Instanz14.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-14
Aktenzeichen: 54 Ds 278/21
ECLI: ECLI:DE:AGOE1:2022:0214.54DS278.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Normen: StVG § 21 Abs. 1 Nr. 1; StGB §§ 316 Abs. 1, 69, 69 a, 52, 53 StGB
Der Angeklagte wird wegen vorsätzlichen Fahren ohne Fahrerlaubnis in 12 Fällen, dabei in einem Fall in Tateinheit mit vorsätzlicher Trunkenheit im Verkehr zu einer
Gesamtgeldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 30,00 Euro
verurteilt.
Die Verwaltungsbehörde wird angewiesen, dem Angeklagten vor Ablauf von noch 10 Monaten keine neue Fahrerlaubnis zu erteilen.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG, 316 Abs. 1, 69, 69 a, 52; 53 StGB, 465 StPO.
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