Amtsgericht Paderborn, 2009-02-24, 57 C 243/08

57 C 243/08Gericht erster Instanz24.02.2009

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 57 C 243/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-02-24

Aktenzeichen: 57 C 243/08

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2009:0224.57C243.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.