57 C 243/08•Amtsgericht Paderborn, 2009-02-24, 57 C 243/08
Amtsgericht Paderborn, 2009-02-24, 57 C 243/08
57 C 243/08Gericht erster Instanz24.02.2009
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 57 C 243/08 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2009-02-24
Aktenzeichen: 57 C 243/08
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2009:0224.57C243.08.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Beklagte zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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