3 III 10/09•Amtsgericht Paderborn, 2010-02-10, 3 III 10/09
Amtsgericht Paderborn, 2010-02-10, 3 III 10/09
3 III 10/09Gericht erster Instanz10.02.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 3 III 10/09 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2010-02-10
Aktenzeichen: 3 III 10/09
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2010:0210.3III10.09.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Auf die Zweifelsvorlage des Standesamtes ….. vom 07.09.2009 wird festgestellt, dass die am 04.08.2009 beurkundete Namenserteilung nach § 1617 a Abs. 2 BGB unwirk-sam ist und nicht im Geburtsregister des Kindes einzutragen ist.
Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.