Amtsgericht Paderborn, 2010-02-10, 3 III 10/09

3 III 10/09Gericht erster Instanz10.02.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 3 III 10/09 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2010-02-10

Aktenzeichen: 3 III 10/09

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2010:0210.3III10.09.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Auf die Zweifelsvorlage des Standesamtes ….. vom 07.09.2009 wird festgestellt, dass die am 04.08.2009 beurkundete Namenserteilung nach § 1617 a Abs. 2 BGB unwirk-sam ist und nicht im Geburtsregister des Kindes einzutragen ist.

Eine Kostenentscheidung ist nicht veranlasst.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.