Amtsgericht Paderborn, 2010-04-12, 50 C 99/10

50 C 99/10Gericht erster Instanz12.04.2010

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 50 C 99/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-04-12

Aktenzeichen: 50 C 99/10

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2010:0412.50C99.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.042,04 € nebst 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 01.10.2009 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.

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