59 C 478/09•Amtsgericht Paderborn, 2010-07-05, 59 C 478/09
Amtsgericht Paderborn, 2010-07-05, 59 C 478/09
59 C 478/09Gericht erster Instanz05.07.2010
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 59 C 478/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-07-05
Aktenzeichen: 59 C 478/09
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2010:0705.59C478.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe
von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden,
wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 %
des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
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