51 C 392/10•Amtsgericht Paderborn, 2011-02-08, 51 C 392/10
Amtsgericht Paderborn, 2011-02-08, 51 C 392/10
51 C 392/10Gericht erster Instanz08.02.2011
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51 C 392/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2011-02-08
Aktenzeichen: 51 C 392/10
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2011:0208.51C392.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 25,59 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.10.2010 zu zah-len.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 39,00 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.10.2010 zu zah-len.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.