Amtsgericht Paderborn, 2011-06-06, 59 C 511/10

59 C 511/10Gericht erster Instanz06.06.2011

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 59 C 511/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-06-06

Aktenzeichen: 59 C 511/10

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2011:0606.59C511.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aus dem Urteil vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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