55 C 137/11•Amtsgericht Paderborn, 2012-05-15, 55 C 137/11
Amtsgericht Paderborn, 2012-05-15, 55 C 137/11
55 C 137/11Gericht erster Instanz15.05.2012
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 55 C 137/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-15
Aktenzeichen: 55 C 137/11
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2012:0515.55C137.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Beklagten hinsichtlich der Kosten gegen Sicherheitsleistung i.H.v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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