Amtsgericht Paderborn, 2014-11-10, 40 Lw 59/14

40 Lw 59/14Gericht erster Instanz10.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 40 Lw 59/14 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2014-11-10

Aktenzeichen: 40 Lw 59/14

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2014:1110.40LW59.14.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Landwirtschaftsgericht

Tenor

§ 7 des Landpachtvertrages zwischen den Beteiligten vom 10.12.2006 wird dahingehend abgeändert, dass der von der Antragsgegnerin an den Antragsteller zu zahlende Pachtzins mit Wirkung ab dem 01.11.2013 auf 4966,02 Euro festgesetzt wird.

Der weitergehende Antrag wird zurückgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.

Der Verfahrenswert beträgt 4966,02 Euro.

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