Amtsgericht Paderborn, 2014-11-14, 50 C 169/14

50 C 169/14Gericht erster Instanz14.11.2014

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 50 C 169/14 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2014-11-14

Aktenzeichen: 50 C 169/14

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2014:1114.50C169.14.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Beklagten werden verurteilt, an die Klägerin als Gesamtschuldner 1.534,91 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 3.658,04 Euro für die Zeit vom 10.04.2014 bis zum 30.06.2014 und aus 1.534,91 Euro seit dem 01.07.2014 sowie vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten in Höhe von 78,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 413,64 Euro für die Zeit vom 10.04.2013 bis zum 30.06.2014 und aus 78,89 Euro seit dem 01.07.2014 zu zahlen.

Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin 13 % und die Beklagten tragen als Gesamtschuldner 87 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin allerdings nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages. Die Klägerin darf die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leisten.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.