Amtsgericht Paderborn, 2015-02-24, 85 F 10/13

85 F 10/13Gericht erster Instanz24.02.2015

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 85 F 10/13 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2015-02-24

Aktenzeichen: 85 F 10/13

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2015:0224.85F10.13.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Familiengericht

Tenor

Die Antragsgegnerin wird verpflichtet, an die Antragstellerin rückständigen Kindesunterhalt für die Zeit von November 2012 bis einschließlich Februar 2015 in Höhe von insgesamt 7.808,00 € sowie laufenden Kindesunterhalt ab März 2015 in Höhe von monatlich 201,00 € zu zahlen, zahlbar zu Händen des Vaters der Antragstellerin monatlich im Voraus bis zum 3. Werktag eines jeden Monats.

Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.

Von den Kosten des Verfahrens trägt die Antragstellerin 15 % und die Antragsgegnerin trägt 85 %.

Die sofortige Wirksamkeit wird angeordnet.

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