2 IN 281/13•Amtsgericht Paderborn, 2016-01-28, 2 IN 281/13
Amtsgericht Paderborn, 2016-01-28, 2 IN 281/13
2 IN 281/13Gericht erster Instanz28.01.2016
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 2 IN 281/13 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2016-01-28
Aktenzeichen: 2 IN 281/13
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2016:0128.2IN281.13.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Insolvenzgericht
Tenor
wird der Schlussverteilung zugestimmt.
Die Durchführung des Schlusstermins wird im schriftlichen Verfahren angeordnet (§§ 196, 197, 5 Abs. 2 InsO).
Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis zum
24.03.2016
im schriftlichen Verfahren zu folgenden Punkten Stellung zu nehmen:
| l | zur Schlussrechnung des Verwalters; |
|---|---|
| l | zum Schlussverzeichnis der bei der Verteilung zu berücksichtigenden Forderungen; |
| l | Entscheidung der Gläubiger über die nicht verwertbaren Gegenstände der Insolvenzmasse; |
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