52 C 8/17•Amtsgericht Paderborn, 2017-10-04, 52 C 8/17
Amtsgericht Paderborn, 2017-10-04, 52 C 8/17
52 C 8/17Gericht erster Instanz04.10.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 52 C 8/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-10-04
Aktenzeichen: 52 C 8/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2017:1004.52C8.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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