Amtsgericht Paderborn, 2017-10-04, 52 C 8/17

52 C 8/17Gericht erster Instanz04.10.2017

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 52 C 8/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-10-04

Aktenzeichen: 52 C 8/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2017:1004.52C8.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Die Kläger können die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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