11 XIV(B) 243/17•Amtsgericht Paderborn, 2017-12-11, 11 XIV(B) 243/17
Amtsgericht Paderborn, 2017-12-11, 11 XIV(B) 243/17
11 XIV(B) 243/17Gericht erster Instanz11.12.2017
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 243/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2017-12-11
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 243/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2017:1211.11XIV.B243.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Abschiebehaftsache
Normen: AufenthG § 62; FamFG § 426
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 28.11.2017 (Az.: 11 XIV(B) 243/17) wird mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Die Anordnung der Sicherungshaft wird aufgehoben.
Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Betroffenen trägt die Beteiligte zu 2.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.