80 F 203/17•Amtsgericht Paderborn, 2018-06-04, 80 F 203/17
Amtsgericht Paderborn, 2018-06-04, 80 F 203/17
80 F 203/17Gericht erster Instanz04.06.2018
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 80 F 203/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-06-04
Aktenzeichen: 80 F 203/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2018:0604.80F203.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: Familiengericht
Tenor
Der Antrag wird hinsichtlich des geltend gemachten Anspruchs auf Auskunft und Rechenschaft für die Kalenderjahre 2008 – 2015 als unzulässig, im Übrigen als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kostenentscheidung bleibt der Schlussentscheidung vorbehalten.
Der Verfahrenswert wird für die Auskunftsstufe auf 1.000,00 Euro festgesetzt.
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