Amtsgericht Paderborn, 2019-01-25, 57a C 398/16

57a C 398/16Gericht erster Instanz25.01.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 57a C 398/16 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-01-25

Aktenzeichen: 57a C 398/16

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0125.57A.C398.16.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger bleibt nachgelassen, die gegen ihn gerichtete Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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