57a C 234/18•Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 57a C 234/18
Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 57a C 234/18
57a C 234/18Gericht erster Instanz15.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 57a C 234/18 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: 57a C 234/18
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0315.57A.C234.18.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 267,29 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.04.2018 zu zahlen.
Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 70,20 € freizustellen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).
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