Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 57a C 234/18

57a C 234/18Gericht erster Instanz15.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 57a C 234/18 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-15

Aktenzeichen: 57a C 234/18

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0315.57A.C234.18.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 267,29 € zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der EZB seit dem 18.04.2018 zu zahlen.

Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von außergerichtlichen Rechtsverfolgungskosten in Höhe von 70,20 € freizustellen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Ohne Tatbestand (gemäß § 313a Abs. 1 ZPO).

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