58a C 155/17•Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 58a C 155/17
Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 58a C 155/17
58a C 155/17Gericht erster Instanz15.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 58a C 155/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-15
Aktenzeichen: 58a C 155/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0315.58A.C155.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
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Die Klage wird abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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