Amtsgericht Paderborn, 2019-03-15, 58a C 155/17

58a C 155/17Gericht erster Instanz15.03.2019

Gesamter Gesetzestext

Amtsgericht Paderborn — 58a C 155/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2019-03-15

Aktenzeichen: 58a C 155/17

ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0315.58A.C155.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilabteilung

Tenor

  1. Die Klage wird abgewiesen.

  2. Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

  3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagten vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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