11 XIV(B) 61/19•Amtsgericht Paderborn, 2019-03-29, 11 XIV(B) 61/19
Amtsgericht Paderborn, 2019-03-29, 11 XIV(B) 61/19
11 XIV(B) 61/19Gericht erster Instanz29.03.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 11 XIV(B) 61/19 — Anerkenntnisurteil
Entscheidungsdatum: 2019-03-29
Aktenzeichen: 11 XIV(B) 61/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0329.11XIV.B61.19.00
Dokumenttyp: Anerkenntnisurteil
Spruchkörper: Abschiebehaft
Tenor
Gegen den Betroffenen wird die Sicherungshaft angeordnet.
Die Anordnung ergeht mit sofortiger Wirkung (§ 422 Abs. 2 FamFG).
Die Haft dauert bis zur möglichen Abschiebung des Betroffenen, längstens jedoch bis zum 31.05.2019 vorbehaltlich einer Verlängerung der Entscheidung.
Diese Entscheidung ist sofort wirksam.
Der Betroffene trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der Dolmetscherkosten, von deren Erhebung abgesehen wird.
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