51 C 173/19•Amtsgericht Paderborn, 2019-08-07, 51 C 173/19
Amtsgericht Paderborn, 2019-08-07, 51 C 173/19
51 C 173/19Gericht erster Instanz07.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51 C 173/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-07
Aktenzeichen: 51 C 173/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0807.51C173.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Paderborn vom 03.07.2019, Az. 51 C 173/19 wird aufgehoben.
Die Verfügungsbeklagte wird im Wege der einstweiligen Verfügung verurteilt, die bei ihr für den Verfügungskläger geführten Girokonten Nr. … und … sowie die gesamte bisherige Geschäftsbeziehung bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung in der Hauptsache fortzuführen.
Im Übrigen wird der Antrag zurückgewiesen.
Die Kosten des einstweiligen Verfügungsverfahrens werden der Verfügungsbeklagten auferlegt.
Was bedeutet dieser Text für Ihre Situation?
Kostenlose und unverbindliche Beratung
Schildern Sie uns Ihre Situation. Unser Team meldet sich per E-Mail bei Ihnen für Ihre Beratung.
Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.