51a C 259/17•Amtsgericht Paderborn, 2019-08-15, 51a C 259/17
Amtsgericht Paderborn, 2019-08-15, 51a C 259/17
51a C 259/17Gericht erster Instanz15.08.2019
Gesamter Gesetzestext
Amtsgericht Paderborn — 51a C 259/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-08-15
Aktenzeichen: 51a C 259/17
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2019:0815.51A.C259.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Dem Kläger wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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