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58a C 111/19•Amtsgericht Paderborn, 2020-09-23, 58a C 111/19
58a C 111/19Gericht erster Instanz23.09.2020
Entscheidungsdatum: 2020-09-23
Aktenzeichen: 58a C 111/19
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:0923.58A.C111.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.112,55 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 27.05.2019 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.
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