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78 Ds 112/20•Amtsgericht Paderborn, 2020-10-27, 78 Ds 112/20
78 Ds 112/20Gericht erster Instanz27.10.2020
Entscheidungsdatum: 2020-10-27
Aktenzeichen: 78 Ds 112/20
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2020:1027.78DS112.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Einzelrichter
Der Angeklagte wird wegen Inverkehrbringens von Lebensmitteln, die für den Verzehr durch den Menschen ungeeignet sind, in 3 Fällen zu einer Gesamtgeldstrafe von 50 Tagessätzen zu je 35,00 Euro verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen.
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