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54 C 20/21•Amtsgericht Paderborn, 2021-06-29, 54 C 20/21
54 C 20/21Gericht erster Instanz29.06.2021
Entscheidungsdatum: 2021-06-29
Aktenzeichen: 54 C 20/21
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2021:0629.54C20.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilabteilung
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Kläger 958,15 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 424,15 € ab dem 04.09.2020 sowie aus 534,00 € ab dem 06.10.2020 zu zahlen.
Auf die Widerklage hin werden die Kläger verurteilt, an die Beklagten 26,77 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.04.2021 sowie weitere Nebenkosten in Höhe von 111,96 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten seit dem 07.04.2021 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagten können die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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