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65 Ls 54/22•Amtsgericht Paderborn, 2023-03-07, 65 Ls 54/22
65 Ls 54/22Gericht erster Instanz07.03.2023
Entscheidungsdatum: 2023-03-07
Aktenzeichen: 65 Ls 54/22
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:0307.65LS54.22.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Strafrichter
Der Angeklagte wird wegen gefährlicher Körperverletzung kostenpflichtig zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird. Er hat die notwendigen Auslagen des Nebenklägers zu tragen.
Angewendete Vorschriften: §§ 223 I, 224 I Nr. 2, Nr. 5, 56 II StGB.
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