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52 C 18/23•Amtsgericht Paderborn, 2023-10-19, 52 C 18/23
52 C 18/23Gericht erster Instanz19.10.2023
Entscheidungsdatum: 2023-10-19
Aktenzeichen: 52 C 18/23
ECLI: ECLI:DE:AGPB1:2023:1019.52C18.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilgericht
Der in der Eigentümerversammlung vom 30.05.2023 zu TOP 2 gefasste Beschluss (Mietvertrag mit dem Eigentümer Z über die Terrassenfläche inklusive Unterbau) wird für unwirksam erklärt.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Der Streitwert wird auf 3.150,00 € festgesetzt.
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